Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41648
VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18 (https://dejure.org/2019,41648)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.10.2019 - 3 K 7656/18 (https://dejure.org/2019,41648)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 3 K 7656/18 (https://dejure.org/2019,41648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,41648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10

    Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Verbesserung der Waldstruktur im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG bedeutet die Beseitigung zersplitterter Besitzverhältnisse, insbesondere in kleinparzellierten Gebieten mit dem Zweck, größere räumlich zusammenhängende Waldkomplexe in "einer Hand" zusammenzubringen, um die Grundpflichten gemäß § 12 LWaldG überhaupt oder besser erfüllen zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.1989 - 5 S 1259/88 - VBlBW 1990, 149; VG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 - juris).

    Angesichts dessen, dass § 25 Abs. 2 LWaldG auf der Tatbestandsseite bereits strenge Kriterien aufstellt, um das Vorkaufsrecht - gerade im Hinblick auf den Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit - ausüben zu können, ist es ausreichend, dass auf der Rechtsfolgenseite die Belange, welche den Beklagten zur Ausübung seines Vorkaufsrechts geleitet haben, knapp dargestellt werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1982 - 5 S 2606/81

    Erwerb eines Waldgrundstücks durch die Gemeinde mittels Ausübung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Wird jedoch - wie hier - von den Beteiligten darüber gestritten, ob die Voraussetzungen der Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 LWaldG erfüllt sind, so liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor und ist hierfür der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77 ff.).

    Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Landeswaldgesetz handelt es sich um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 LVwVfG (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1982, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1989 - 5 S 1259/88

    Kein Vorkaufsrecht bei nur mittelbarer Waldstrukturverbesserung durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Verbesserung der Waldstruktur im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG bedeutet die Beseitigung zersplitterter Besitzverhältnisse, insbesondere in kleinparzellierten Gebieten mit dem Zweck, größere räumlich zusammenhängende Waldkomplexe in "einer Hand" zusammenzubringen, um die Grundpflichten gemäß § 12 LWaldG überhaupt oder besser erfüllen zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.1989 - 5 S 1259/88 - VBlBW 1990, 149; VG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 - juris).

    In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, dass das Vorkaufsrecht nach § 25 LWaldG nur ausgeübt werden darf, sofern die Ausübung unmittelbar der Verbesserung der Waldstruktur oder der Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dient (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.1989 - 5 S 1259/88 - VBlBW 1990, 149).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Realisiert sich indes durch eine staatliche Entscheidung ein Risiko, welches der Private zuvor bewusst eingegangen ist, auf welches er sich mithin von vornherein einstellen konnte, insbesondere wenn sich dieses - wie hier - auf eine bloße Erwerbschance bezieht, stellt dies keine Beeinträchtigung eines (besonders) schutzwürdigen Belangs des Privaten dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - juris Rdnr. 50).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Solche Erwerbschancen sind jedoch zum einen schon generell rechtlich weniger schutzwürdig als zum Beispiel die gesicherte Rechtsposition des Eigentümers (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.06.1977 - 2 BvR 49/74, 2 BvR 1042/75 - juris Rdnr. 78 und vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a. - juris Rdnr. 77).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Solche Erwerbschancen sind jedoch zum einen schon generell rechtlich weniger schutzwürdig als zum Beispiel die gesicherte Rechtsposition des Eigentümers (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.06.1977 - 2 BvR 49/74, 2 BvR 1042/75 - juris Rdnr. 78 und vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 u.a. - juris Rdnr. 77).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    An diese Rechtfertigung sind indes weniger strenge Anforderungen zu stellen, als sie für die Vornahme einer Enteignung und das dafür notwendige Gemeinwohlerfordernis gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.02.1990 - 4 B 245.89 - NJW 1990, 2703 - zur strukturähnlichen Vorschrift des § 66 Abs. 2 BNatSchG).
  • VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Dass der Käufer eines mit einem solchen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks sein Interesse am Erwerb des Grundstücks nicht realisieren kann, ist eine typische und vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommene Folge der Normierung des Vorkaufsrechts für Waldparzellen gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG (vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 26.10.2018 - 7 K 8334/16 - juris).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Sie stellt sich auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt dar, gegen den sich dieser mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 - BRS 74 Nr. 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts nach VermG § 20 mit Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18
    Das Vorkaufsrecht entsteht zwar erst mit Abschluss des Kaufvertrags; der Eigentumsübertragungsanspruch des Käufers ist jedoch von Anbeginn mit der Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Berechtigten belastet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.1996 - 4 B 18.96 - NVwZ-RR 1996, 500; BGH, Urteil vom 27.04.1960 - V ZR 29/59 - BGHZ 32, 225; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.2000 - 1 BvR 1268/99 - NJW 2000, 1486).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2013 - 1 L 241/12

    Naturschutzrecht, hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 18.96

    Eigentumsgrundrecht: Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 29/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht